Sportdispens

Kann eine Schülerin/ ein Schüler am regulären Unterricht teilnehmen, am Sportunterricht jedoch nur eingeschränkt oder überhaupt nicht dann gilt folgende Regelung:
 

Arztbesuch hat vorgängig nicht stattgefunden:
·      Die Schülerin / der Schüler bringt der Lehrperson eine kurze schriftliche Erklärung /Entschuldigung mit. Diese muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
·      Kann die Schülerin / der Schüler länger als 2 Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen, muss der Lehrperson ein Arztzeugnis vorgelegt werden. 

 

Arztbesuch hat vorgängig stattgefunden:
·      Die Schülerin/ der Schüler bringt der Lehrperson ein Arztzeugnis mit. 

 

In beiden Fällen gilt:
·      Die Schülerin/ der Schüler kann in den Sportlektionen nicht nach Hause gehen. 

Die Sportlehrperson integriert die Schülerin / den Schüler in zumutbarem Rahmen in den Sportunterricht. Falls dies nicht möglich ist, teilt die Sportlehrperson der Schülerin / dem Schüler eine andere Aufgabe (z.B. Mithelfen im Sportunterricht) zu.