Urlaubsgesuch

Ein Urlaub kann einem Kind aus stichhaltigen Gründen gewährt werden. Das Urlaubsgesuch muss rechtzeitig, wenn möglich 10 Tage im Voraus, in schriftlicher Form bei der Schulleitung eingereicht werden. Das begründete Gesuch wird gegebenenfalls mit Unterlagen belegt und von den Eltern unterzeichnet. Ein entsprechendes Formular kann bei der Lehrperson, Schulleitung angefordert oder heruntergeladen werden.