Fördermassnahmen

Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen

Schülerinnen und Schüler, welche in einem oder mehreren Fächern die Grundanforderungen der vom Lehrplan abgeleiteten Lernziele deutlich nicht erreichen, kann eine niederschwellige sonderpädagogische Massnahme in Form von Unterstützung durch die schulische Heilpädagogin gewährt werden. Diese Massnahme soll ermöglichen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler ihrer Entwicklung entsprechend gefördert werden. Die NM kann vorübergehend oder dauerhaft gewährt werden und wird regelmässig überprüft.

Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen

Kinder mit einer Behinderung werden zum Teil in die Klassen integriert und von einer Heilpädagogin begleitet.


 Lehrpersonen

Rita-Maria Giger Spring
Esther Oberholzer
Brigitte Emmenegger
Stefanie Baeriswyl
Laura Rumo
Michelle Buntschu
Gilles Dax