Sportdispens
Kann eine Schülerin/ ein Schüler am regulären Unterricht teilnehmen, am Sportunterricht jedoch nur eingeschränkt oder überhaupt nicht dann gilt folgende Regelung:
Arztbesuch hat vorgängig nicht stattgefunden:
· Die Schülerin / der Schüler bringt der Lehrperson eine kurze schriftliche Erklärung /Entschuldigung mit. Diese muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
· Kann die Schülerin / der Schüler länger als 2 Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen, muss der Lehrperson ein Arztzeugnis vorgelegt werden.
Arztbesuch hat vorgängig stattgefunden:
· Die Schülerin/ der Schüler bringt der Lehrperson ein Arztzeugnis mit.
In beiden Fällen gilt:
· Die Schülerin/ der Schüler kann in den Sportlektionen nicht nach Hause gehen.
Die Sportlehrperson integriert die Schülerin / den Schüler in zumutbarem Rahmen in den Sportunterricht. Falls dies nicht möglich ist, teilt die Sportlehrperson der Schülerin / dem Schüler eine andere Aufgabe (z.B. Mithelfen im Sportunterricht) zu.